Bezirk Unterfranken
Der Bezirk – die dritte kommunale Ebene in Bayern!
Der Bezirk Unterfranken ist einer von sieben Bezirken in Bayern. Neben den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bilden die Bezirke die dritte kommunale Ebene.
Oberstes politisches Organ des Bezirks ist der Bezirkstag. Der Bezirk Unterfranken erfüllt Aufgaben, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der Landkreise bzw. kreisfreien Städte hinausgehen. Er unterhält und unterstützt öffentliche Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Menschen in Unterfranken notwendig sind.
Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe hilft er pflegebedürftigen, behinderten und psychisch kranken Menschen. Der Bezirk Unterfranken ist zudem Träger von Fachkliniken sowie mehrerer Heime. Weitere Aufgabenschwerpunkte des Bezirk Unterfranken sind unter anderem die regionale Kulturarbeit, die Partnerschaft mit dem Departement Calvados, die Fachberatung für Kellertechnik und Kellerwirtschaft sowie die Fachberatung für Fischerei.
Die psychiatrische Versorgung der unterfränkischen Bevölkerung ist die wichtigste gesundheitspolitische Aufgabe des Bezirks Unterfranken.
Er erfüllt diesen gesetzlichen Auftrag mit dem Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen an insgesamt neun verschiedenen Standorten in Unterfranken.
Darüber hinaus ist der Bezirk Unterfranken auch noch Träger orthopädischer Kliniken, einer Lungenfachklinik sowie von Wohn- und Pflegeheimen.
Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime).